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   BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92   

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https://dejure.org/1993,2358
BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92 (https://dejure.org/1993,2358)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1993 - VI R 82/92 (https://dejure.org/1993,2358)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - VI R 82/92 (https://dejure.org/1993,2358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
    Unfallkosten und Leasingsonderzahlungen

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 394
  • BB 1993, 1142
  • DB 1993, 1335
  • BStBl II 1993, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70

    Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte aus: Die vom FA vertretene Ansicht entspreche derjenigen, die der Bundesfinanzhof (BFH) ursprünglich in dem Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318) vertreten habe.

    Die wegen einer Divergenz zu dem Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 vom FG zugelassene Revision begründet das FA mit dieser Divergenz.

    Für den Fall, daß ein Unfallschaden nicht auf der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück, sondern auf einer damit korrespondierenden Leer- oder Abholfahrt des Ehepartners eintritt, hat der Senat mit Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 entschieden, daß die Abholfahrt nicht beruflich veranlaßt und mithin der Unfallschaden nicht als Werbungskosten abziehbar sei.

    Wenn auch die in dem Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 angeführte Begründung für die private Veranlassung der Abholfahrt nicht aufrechterhalten werden kann, ist gleichwohl davon auszugehen, daß die Gründe, aus denen sich ein Arbeitnehmer bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) mit dem PKW abholen oder hinbringen läßt, in aller Regel der Privatsphäre zuzurechnen sind.

    Soweit der Senat im Anschluß an das Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 Abholfahrten oder Leerfahrten als beruflich veranlaßt angesehen hat, betraf dies außergewöhnlich gelagerte Sachverhalte, deren Besonderheiten es ausnahmsweise gerechtfertigt haben, die Abhol- oder Leerfahrten der beruflichen Sphäre zuzuordnen.

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79

    Ehegatte - PKW - Berufstätigkeit des Ehemannes - Abholfahrt - Unfallkosten -

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    Nach späteren Urteilen des BFH sei eine Leerfahrt jedoch dann beruflich veranlaßt, wenn sie ausschließlich auf der Zielvorstellung beruhe, dem Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeit die Rückkehr zur Wohnung zu ermöglichen (Urteile vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655; vom 3. August 1984 VI R 8/81, BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800).

    Vielmehr handelte es sich in den Fällen in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655, und BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800 um eheliche Fahrgemeinschaften mit der zusätzlichen Besonderheit, daß die Arbeitsstätten der Ehegatten nahe beieinander lagen und sich der Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte des einen Ehegatten zu derjenigen des anderen ereignet hatte bzw. daß beide Ehegatten für denselben Arbeitgeber tätig waren und ein außergewöhnliches Ereignis - Überstunden des Ehemannes - zu der Abholfahrt geführt hatte.

  • BFH, 03.08.1984 - VI R 8/81

    Unfallschaden auf Abholfahrt wegen Überstunden des Arbeitnehmer-Ehegatten

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    Nach späteren Urteilen des BFH sei eine Leerfahrt jedoch dann beruflich veranlaßt, wenn sie ausschließlich auf der Zielvorstellung beruhe, dem Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeit die Rückkehr zur Wohnung zu ermöglichen (Urteile vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655; vom 3. August 1984 VI R 8/81, BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800).

    Vielmehr handelte es sich in den Fällen in BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655, und BFHE 141, 529, BStBl II 1984, 800 um eheliche Fahrgemeinschaften mit der zusätzlichen Besonderheit, daß die Arbeitsstätten der Ehegatten nahe beieinander lagen und sich der Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte des einen Ehegatten zu derjenigen des anderen ereignet hatte bzw. daß beide Ehegatten für denselben Arbeitgeber tätig waren und ein außergewöhnliches Ereignis - Überstunden des Ehemannes - zu der Abholfahrt geführt hatte.

  • BFH, 07.04.1989 - VI R 176/85

    Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    In dem Urteil vom 7. April 1989 VI R 176/85 (BFHE 157, 360, BStBl II 1989, 925) habe der BFH eine berufliche Veranlassung der Leerfahrten in einem Fall angenommen, in dem eine Ehefrau ihren Ehemann regelmäßig am Abend von seiner Arbeitsstätte abgeholt habe, weil zu dieser Zeit keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr verkehrten.
  • BFH, 26.06.1987 - VI R 124/83

    Abzugsfähigkeit von Kosten eines Unfalls bei einer Leerfahrt, die im Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    Der Sachverhalt des Urteils vom 26. Juni 1987 VI R 124/83 (BFHE 150, 428, BStBl II 1987, 818) war dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitnehmer im Rahmen einer wöchentlichen Familienheimfahrt zum Bahnhof gebracht wurde und der Unfall dann auf der Rückfahrt vom Bahnhof (Leerfahrt) geschah.
  • BFH, 14.07.1978 - VI R 158/76

    Beruflich veranlaßte Unfallkosten sind stets außergewöhnlich und deshalb in

    Auszug aus BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können bei Fahrten mit dem PKW Unfallkosten neben der Kilometerpauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zurück ereignet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1978 VI R 158/76, BFHE 125, 553, BStBl II 1978, 595).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12

    Sachbezugsversteuerung für Familienheimfahrten bei Pkw-Überlassung durch

    Das FA hat die Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen der Veranlagung zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. BFH-Urteil vom 12.3.1993 VI R 82/92, BStBl II 1993, 506).
  • FG München, 26.08.1997 - 11 K 2431/97

    Kosten aus Verkehrsunfall als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastung;

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